Termine nach Vereinbarung ...

Ich bitte Sie um telefonische Terminvereinbarung für ein Erstgespräch.

 

Das Erstgespräch ist die erste gemeinsame Einheit der psychotherapeutischen Behandlung

und dient der Einschätzung der seelischen Symptomatik. 

Liegt eine somatische Symptomatik vor, beinhaltet es auch Gespräche über die bisherige medizinische Abklärung der körperlichen Beschwerden.  

Es ist als wesentlicher Bestandteil der Therapie kostenpflichtig

und die Bezahlung erfolgt am Ende der ersten Einheit.

Das Erstgespräch bietet einen Überblick und beinhaltet Informationen über den therapeutischen Rahmen.

Dann steht es frei, über eine weitere therapeutische Zusammenarbeit zu entscheiden.

 

Denn die erzielten Erfolge basieren auf dem guten Zusammenwirken von beiden Seiten.

 

 

Praxis im Weinviertel

2130 Mistelbach, Oberhoferstraße 138/5 , "Mistelpromenade"

 

Die Praxis ist barrierefrei erreichbar und bietet eine Parkmöglichkeit auf einem beschilderten & behindertengerecht ausgewiesenen Patientenparkplatz innerhalb der Anlage.

  

Über die Kosten...

Die Dauer und daher auch die zu erwartenden Kosten der Therapie besprechen wir in den ersten Sitzungsterminen.  

Bei entsprechender Indikation und dem Vorliegen krankheitswertiger Symptome ist eine

Teilrefundierung der Psychotherapie durch die Krankenkasse möglich.

 

Vollfinanzierte Psychotherapieplätze sind von den Krankenkassen kontingentiert und ebenso in meiner Praxis.

Das Erstgespräch ist der Rahmen für die  Nachfrage betreffend der Verfügbarkeit.

 

Teilrefundierung durch die Krankenkasse

Die Sozialversicherungen gewähren auf Antrag einen Zuschuss pro Einzelsitzung. Die Richtwerte finden Sie unter: https://www.psychotherapie.at/patientinnen/finanzierung,

oder Sie erkundigen sich über die genaue Höhe bei Ihrem Sozialversicherungsträger. 

 

WICHTIG: Vor der zweiten Therapiesitzung ist dazu eine ärztliche Untersuchung

( von einem Arzt/ einer Ärztin für Allgemeinmedizin, für Psychiatrie/Neurologie oder Innere Medizin) erforderlich und eine "Ärztliche Bestätigung für die Inanspruchnahme von Psychotherapie". 

Dies dient dazu, eventuelle körperliche Erkrankungen abzuklären bzw. auszuschließen.